Brexit und die Auswirkungen auf die Sozialversicherung

ORDEEEER! Fangen wir zuerst mit einem kleinen Überblick an, denn bei diesem Thema verliert man diesen nur allzu schnell...

Juni 2016
mit einer knappen Mehrheit von 51,9 % stimmen die Briten für einen Austritt aus der europäischen Union. Premierminister Cameron tritt zurück.

März 2017
Die Briten teilen dem Europäischen Rat offiziell mit, dass die Absicht besteht, auszutreten. Termin ist der 29. März 2019

Dezember 2017
Die EU und Großbritannien einigen sich in den wichtigsten Trennungsfragen. Das britische Parlament sichert sich das Recht über dieses Abkommen abzustimmen.

März 2018
Eine Übergangsfrist von 21 Monaten nach dem Austritt wird festgelegt.

Juli 2018
Premierministerin May legt ihrem Kabinett Verhandlungsstrategien vor (Freihandelszone für Waren, nicht für Dienstleistungen) – Brexit-Minister und Außenminister treten zurück.

November 2018
Einigung über eine Austrittsvereinbarung. EU-Kommissionschef Juncker erklärt „Vertrag nicht mehr verhandelbar“.

Dezember 2018
May übersteht Misstrauensvotum und bleibt Partei- und Regierungschefin

Januar 2019
Unterhaus stimmt über Austrittsvereinbarung ab und lehnt diese ab.

März 2019
May scheitert zwei weitere Male im Unterhaus. EU-Staaten stimmen für Verschiebung des Brexits bis zum 22.05.2019

Mai 2019
May kündigt Rücktritt an

August 2019
Premierminister Johnson verordnet Zwangsurlaub im Parlament

September 2019
Mehrere Niederlagen von Johnsen im Unterhaus. Johnson muss bei EU um Aufschub bitten, sollte bis zum 19. Okober keine Einigung erzielt worden sein. Das Oberste Gericht fällt Urteil und hält Zwangspause für rechtswidrig.

Oktober 2019
EU-Gipfel in Brüssel – es kommt zu einer Einigung – besteht jedoch nicht vor dem britischen Unterhaus. Das britische Unterhaus kommt dem Wunsch von Premier Johnson nach und bestätigt Neuwahlen für den12.12.2019

Allein diese lange Liste zeigt, dass immer noch nicht klar ist, welches Szenario nun schlussendlich eintreten wird. Auch hinsichtlich der Sozialversicherung werden bereits Vorbereitungen getroffen. Insgesamt stehen 4 Szenarien im Raum:

Austritt aus der EU mit Abkommen
Dies wäre wohl für alle Beteiligten ein machbares Szenario. Innerhalb des Abkommens würden entsprechende Verordnungen Anwendung finden, welche die Sozialversicherung sowohl für Briten in Deutschland als auch für Deutsche in Großbritannien regelt. Eine Übergangsphase wäre ebenfalls wahrscheinlich.

Aufschub des Austritts
Es bleibt vorerst alles beim Alten, jedoch verlieren sämtliche Anspruchsbescheinigungen Ihre Gültigkeit. Sowohl die Bescheinigungen von deutschen Krankenkassen als auch für die vom britischen NHS. Die Verbindungsstellen haben diesbezüglich vereinbart, dass sowohl Anspruchsbescheinigungen bis zum Austritt bzw. bis zum Ende der Übergangsfrist gültig bleiben.

Rücknahme des Brexits
Der eine oder andere hofft noch aber wohl das unwahrscheinlichste Szenario.

Austritt aus der EU ohne Abkommen
Das „Worst-Case-Szenario“. Bei einem ungeregelten Brexit könnte ggfs. das deutsch-britische Sozialversicherungsabkommen von 1960 wieder in Kraft treten. Dieses unterscheidet sich jedoch stark von dem aktuellen Abkommen. Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sind dort nicht erfasst. Sollte die Übergangszeit von 21 Monaten greifen, müsste in kürzester Zeit ein neues Abkommen ausgehandelt werden.
Die Bundesregierung hat hier bereits vorgesorgt und dafür einen Entwurf eines „Gesetzes für Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (BrexitSozSichÜG) erarbeitet. Diese Regelung schafft vorerst Rechtssicherheit insbesondere bei Rentenbeträgen. Auch Beschäftigungszeiten können in der Kranken- und Pflegeversicherung angerechnet werden. Dies gilt auch für familienversicherte Personen und Studenten. Darüber hinaus werden auch nach dem Austritt alle Zeiten für eine Übergangszeit von fünf Jahren angerechnet.

Deutschland scheint diesbezüglich gut aufgestellt zu sein, wobei vermutlich der Großteil der Bevölkerung unsere britischen Freunde nur sehr ungern aus der Europäischen Union verabschieden würde.

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