Befristete Absenkung des Mehrwertsteuersatzes
Als die wohl wichtigste Maßnahme kann die Senkung der Mehrwertsteuer Anfang Juli angesehen werden. Zum ersten Mal seit Einführung des Umsatzsteuersystems kommt es zu einer Absenkung des Steuersatzes. Für die Zeit vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 soll der Regelsteuersatz von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % gesenkt werden. Letztendlich führte diese Maßnahme dazu, dass die Union auf die Einführung einer Kaufprämie für PKW absehen konnte.
Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer
Um Unternehmen mehr Liquidität zu ermöglichen, soll die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer auf den 26. Des Folgemonats verschoben werden
Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags
Statt „nur“ 1 Mio. € bei Ledigen bzw. 2 Mio. € bei Zusammenveranlagten soll der Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 (Jahre der Verlustentstehung) auf 5 bzw. 10 Mio. € erhöht werden. Technisch wird dies durch eine neue „Corona-Rücklage“ realisiert, die wohl schon bei der Steuererklärung 2019 angesetzt werden darf. Spätestens ist die Rücklage zum Ende des Jahres 2022 aufzulösen.
Wiedereinführung der degressiven AfA
Die letztmalig für in 2010 angeschaffte Wirtschaftsgüter geltende degressive Afa soll für die Jahre 2020 und 2021 wiedereingeführt werden. Demnach beträgt der Abschreibungssatz 25 % bzw. maximal das 2,5-fache der linearen AfA. Bei entsprechendem Ertragspotenzial kann dies ein Liquiditätseffekt mitsichbringen.
Körperschaftsteuerliches Optionsmodell für Personengesellschaften
Da Personengesellschafter u.U. höher besteuert werden als Kapitalgesellschaften, soll es diesen freistehen, sich als Mitunternehmerschaft oder faktisch als Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen.
Gewerbesteueranrechnung und Hinzurechnungsfreibetrag
Die einkommensteuerliche Ermäßigung für Einkünfte aus Gewerbebetrieb beträgt bislang maximal das 3,8-fache des Gewerbesteuermessbetrages. Dieser Faktor soll auf das 4-fache angehoben werden. Der Hinzurechnungsfreibetrag für Schuldzinsen und vergleichbare Entgelte für Fremdkapital soll auf 200.000 € verdoppelt werden.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Arbeit, Kinderbetreuung, Haushalt. Für Alleinerziehende waren die letzten Wochen alles andere als einfach. Nun sollen diese durch höhere Steuerentlastungen unterstützt werden. Dafür soll der Entlastungsbeitrag für die Jahre 2020 und 2021 von 1.908 € auf 4.000 € mehr als verdoppelt werden.
Neuausrichtung der Kfz-Steuer
Die Kfz-Steuer soll sich für Neuzulassungen ab 2021 stärker am CO2-Ausstoß orientieren und sieht ab einem Ausstoß von 95 g CO2/km sogar einen progressiven Steuertarif vor.
Optimierung der Dienstwagenbesteuerung
Bislang mussten reine Elektrofahrzeuge, die ab 2020 angeschafft bzw. zugelassen worden sind, lediglich mit 0,25 % des Listenpreises ertragsteuerlich besteuert werden, wenn ihr Listenpreis nicht höher als 40.000 € beträgt, diese Grenze wird nun auf 60.000 € angehoben.
Die Corona-Krise beweist sich einmal mehr als großer Katalysator für etwaige Veränderungen. Was in den letzten Monaten diskutiert und umgesetzt wurde, ist gerade zu einmalig. Insbesondere das zuletzt vorgestellte Konjunkturpaket hält eine beeindruckende Anzahl an Maßnahmen bereit, die durchaus in die richtige Richtung zu gehen scheinen. Wir halten Sie über die wichtigsten Entwicklungen auf dem Laufenden.
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