In dem 23-seitigen Schreiben geht das BMF auf folgende Einzelfragen zur Anwendung der Regelung über die Steuerermäßigung nach § 35c EStG und der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung - ESanMV näher ein:
- Begünstigtes Objekt
- Begriff der Wohnung
- Anspruchsberechtigte Person
a. Bürgerlich-rechtlicher Eigentümer
b. Wirtschaftlicher Eigentümer - Nutzung zu eigenen Wohnzwecken
a. Gemischte Nutzung einer Wohnung
b. Unentgeltliche Überlassung von Teilen einer im Übrigen zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung
c. Beginn der erstmaligen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken
d. Beendigung der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken - Alter des Objekts
- Beschränkung des Höchstbetrages der Steuerermäßigung
- Objektförderung
- Steuerliche Förderung mehrerer Objekte
- Miteigentum am begünstigten Objekt
- Miteigentum bei Zwei- oder Mehrfamilienhäusern (mehrere begünstigte Objekte)
- Vorweggenommene Erbfolge und Erbfall
- Unterschiedliche Nutzung einzelner Gebäudeteile
- Wohnungseigentümergemeinschaft
- Förderfähige Aufwendungen
a. Begriff und Umfang einer energetischen Maßnahme
b. Fachgerechte Durchführung
c. Energieberater
d. Umfeldmaßnahmen
e. Nichtförderfähige Maßnahmen - Ausschluss der Förderung
- Nachweis der energetischen Maßnahme
- Konto eines Dritten
- Verhältnis zu § 33 EStG
- Verhältnis zu § 92a EStG
- Antragstellung und Verfahren
Hinweis:
Dem Schreiben ist eine 13-seitige nicht abschließende Liste der förderfähigen Maßnahmen als Anlage beigefügt.
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF online (il)
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