Dem Vernehmen nach unterscheidet sich das o.g. Verfahren von den beim BFH anhängigen Klagen (BFH-Az. X R 20/19 und X R 33/19) zum einen darin, dass die Antragstellerin über ihr gesamtes Arbeitsleben Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Zum anderen sei eine Berechnung der Doppelbesteuerung vorgelegt worden.
Quelle: u.a. FG des Saarlandes online, Rubrik "Verfahren mit besonderer Bedeutung" (il)
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