Einkommensteuer | Reisekosten ab 01.01.2019 (BMF)

Das BMF hat die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 01.01.2019 bekannt gemacht (BMF, Schreiben v. 28.11.2018 - IV C 5 - S 2353/08/10006 :009).

Hierzu wird Folgendes ausgeführt:

  • Die Änderungen gegenüber der Übersicht ab 01.01.2018 sind durch Fettdruck gekennzeichnet.
  • Für die in der Bekanntmachung nicht erfassten Länder ist der für Luxemburg geltende Pauschbetrag maßgebend, für nicht erfasste Übersee- und Außengebiete eines Landes ist der für das Mutterland geltende Pauschbetrag maßgebend.
  • Die festgesetzten Beträge für die Philippinen gelten auch für Mikronesien, die Beträge für Trinidad und Tobago gelten auch für die zu dessen Amtsbezirk gehörenden Staaten Antigua und Barbuda, Dominica, Grenada, Guyana, St. Kitts und Nevis St. Lucia, St. Vincent und Grenadinen sowie Suriname. Zur Vereinfachung werden die Länder Mikronesien, Antigua und Barbuda, Dominica, Grenada, Guyana, St. Kitts und Nevis St. Lucia, St. Vincent und Grenadinen, Suriname mit den entsprechenden Werten weiterhin in der Übersicht aufgeführt.

Hinweis: Das Schreiben inklusive Übersicht ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Quelle: BMF online (Ls)

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