Das Gesetz verfolgt das Ziel, - aufbauend auf dem im letzten Jahr verabschiedeten Zukunftsfinanzierungsgesetz (BGBl. 2023 I Nr. 354 vom 14.12.2023) - die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzstandortes Deutschland weiter zu stärken und insbesondere die Finanzierungsoptionen für junge, dynamische Unternehmen zu verbessern. Hierfür sind insbesondere Änderungen im HGB, der Börsenzulassungs-Verordnung, dem Wertpapierhandelsgesetz, dem Wertpapierprospektgesetz, dem Börsengesetz, dem AktG, dem REIT-Gesetz, dem Gesetz über elektronische Wertpapiere, dem InvStG, der WPO, der GewO, dem Kreditwesengesetz, dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch, dem Pfandbriefgesetz sowie dem Versicherungsaufsichtsgesetz vorgesehen.
Im EStG soll die Möglichkeit zur Übertragung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften in § 6b Abs. 10 EStG von 500.000 € auf 5.000.000 € erhöht werden. Geplant ist, die Regelung auf Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften anzuwenden, die in nach dem Tag nach der Verkündung des Gesetzes beginnenden Wirtschaftsjahren entstanden sind (§ 52 Abs. 14 letzter Satz EStG-E). Darüber hinaus soll durch eine redaktionelle Änderung in § 6b Abs. 10 Satz 4 EStG klargestellt werden, dass § 6b Abs. 6 EStG für die Bemessung der AfA oder Substanzverringerung in den Fällen des § 6b Abs. 10 EStG sinngemäß gilt.
Darüber hinaus sind folgende Maßnahmen geplant:
- Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen von Investments in Venture Capital, insbesondere durch
- Anpassungen bei der Besteuerung von Investitionen in gewerbliche Personengesellschaften durch Fonds, die unter das Investmentsteuergesetz fallen und
- Anpassungen bei der Besteuerung von Gewinnen aus Veräußerungen von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, wenn diese re-investiert werden („Roll-Over“);
- Möglichkeit englischsprachiger Prospekte nebst Zusammenfassung, dadurch Erleichterung des EU-weiten Vertriebs von Wertpapieren.
- Flexibilisierung der Rahmenbedingungen für Spitzenverdiener im Finanzsektor: Lockerung des Kündigungsschutz für Bezieher sehr hoher Einkommen, indem die bestehenden Regelungen für Risikoträger in systemrelevanten Banken auch auf nicht-systemrelevante Banken sowie Versicherungen, Wertpapierinstitute und Kapitalanlagegesellschaften ausgeweitet werden.
- Beseitigung von Hemmnisse für Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien: Durch Änderungen des Investmentsteuergesetzes und des Kapitalanlagegesetzbuches wird ein rechtssicherer Investitionsrahmen für Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur geschaffen. Diese Maßnahmen zur Stärkung des Fondsstandortes sollen gleichzeitig die Investitionen in Venture Capital erleichtern. Für diesen Zweck dürfen Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds zukünftig in grundsätzlich unbegrenztem Umfang in gewerbliche Venture Capital-Fonds investieren.
- Verbesserung der Finanzierungsbedingungen von Unternehmen und Entbürokratisierung:
- Abschaffung des Mitarbeiter- und Beschwerderegisters bei der BaFin,
- Beschränkung des Erfordernisses, eine Bescheinigung über die Einhaltung der aufsichtlichen Vorgaben für nicht börsennotierte Derivate (OTC-Derivate) vorzulegen, auf die unter Risikogesichtspunkten relevanten Unternehmen sowie
- Anhebung der Meldeschwellen für das Millionenkreditmeldewesen von 1 auf 2 Millionen Euro.
- Erleichterung des Kapitalmarktzugangs: Schaffung der Möglichkeit, dass Unternehmen Aktien mit einem geringeren Nennwert als ein Euro herausgeben können. Hierdurch soll die Aktienkultur weiter gefördert und so der IPO-Markt als Exit-Kanal für Venture Capital weiter gestärkt werden.
- Fristgerechte Umsetzung einer Reihe von kapitalmarktrechtlichen EU-Rechtsakten.
Hinweis:
Der Referentenentwurf des Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: Referentenentwurf des Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes (il)
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