Geplant sind folgende Maßnahmen:
- Mehr Transparenz: Durch das bereits bestehende Transparenzregister soll verhindert werden, dass sich die wirklichen Eigentümer von Unternehmen hinter Strohmännern verstecken können. Jetzt erhält auch die Öffentlichkeit Zugriff auf das Register, in dem die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten aufgeführt werden. Darüber hinaus wird die Vernetzung der nationalen Register in Europa vorbereitet. Außerdem müssen geldwäscherechtlich Verpflichtete künftig vor neuen Geschäften mit mitteilungspflichtigen Vereinigungen bzw. Rechtseinheiten einen Registrierungsnachweis oder Auszug aus dem Register einholen und ihnen im Transparenzregister auffallende Unstimmigkeiten melden.
- Erweiterte Kompetenzen für die Geldwäschebekämpfungseinheit des Bundes (FIU): Die Financial Intelligence Unit (FIU) soll durch eine Erweiterung des Zugriffs auf relevante Datenbestände im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung noch schlagkräftiger werden.
- Verstärkung der Geldwäschebekämpfung im Immobilienbereich: Die Geldwäscherisiken im Immobiliensektor sind erhöht, das zeigen aktuelle Verdachtsfälle. Deshalb werden die Verdachtsmeldepflichten für Makler und Notare konkretisiert und geschärft.
- Erkenntnisse aus aktuellen Geldwäschefällen nutzen: Bisher greifen für Händler von Edelmetallen einzelne Pflichten erst ab einem Schwellenbetrag von 10.000 €. Erkenntnisse aus der Nationalen Risikoanalyse (NRA) zeigen, dass im Edelmetallhandel erhebliche Geldwäscherisiken bestehen. Deshalb wird der Schwellenwert deutlich auf 2.000 € gesenkt. Laut NRA nutzen Kriminelle zudem häufig Versteigerungen für Geldwäsche. Deshalb werden die geldwäscherechtlichen Pflichten auf die Ausrichter von Versteigerungen erweitert, insbesondere die öffentliche Hand. Das betrifft dann auch Zwangsversteigerungen von Immobilien durch Gerichte.
- Maßnahmen gegen Missbrauch von Kryptowerten: Anbieter zur Verwahrung, Verwaltung und Sicherung von Kryptowerten werden u. a. verpflichtet, Verdachtsfälle zu melden. Außerdem wird die derzeitige Praxis gesichert und erweitert, wonach Dienstleister, die den Umtausch von virtuellen Währungen in gesetzliche Währungen und umgekehrt anbieten, den Verpflichtungen des Geldwäscherechts unterliegen.
- Verbesserte Prävention für politisch exponierte Personen: Bei Transaktionen mit politisch exponierten Personen gelten bereits verstärkte Sorgfaltspflichten. Die Mitgliedstaaten müssen der EU-Kommission bis Januar 2020 Listen mit konkreten Funktionen und Ämtern vorlegen, die den Status als politisch exponierte Person begründen. Diese Liste wird begleitend zum Gesetzgebungsverfahren erstellt.
Hinweis: Der Regierungsentwurf (29.7.2019) ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF, Pressemitteilung v. 31.7.2019 (il)
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