Globale Mindestbesteuerung | Einigung auf einheitlichen Mindeststeuersatz von 15 Prozent (BMF)

Die OECD hat am 1.7.2021 auf Arbeitsebene eine breite Einigung auf faire Verteilrechte und einen einheitlichen Mindeststeuersatz von 15 Prozent erzielt.

Hintergrund: Die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft und die daraus resultierenden veränderten Wertschöpfungsprozesse stellen eine der größten Herausforderungen der internationalen Besteuerungsprinzipien dar: Immaterielle Werte und grenzüberschreitende Dienstleistungen erlauben es Unternehmen, ohne physische Präsenz in Staaten tätig zu werden und so Gewinne zu erzielen, die sie nach den bisherigen Besteuerungsprinzipien vor Ort nicht zu besteuern brauchen.

Die Digitalisierung erleichtert zudem aggressive Steuerplanungen, z.B. durch die Verlagerung von Gewinnen aus Hoch- in Niedrigsteuerländer. Dies erschwert die Akzeptanz der geltenden Regelungen, begünstigt aber auch einen exzessiven Steuersenkungswettbewerb („Race-to-the-Bottom“) der Staaten.

Hierzu fĂĽhrt das BMF u.a. weiter aus:

Aus den o.g. Gründen hat die OECD im Auftrag der G20 ein sog. Zwei-Säulen-Konzept erarbeitet, um die steuerlichen Herausforderungen der digitalisierten Wirtschaft zu lösen. Daran arbeiten 139 Staaten mit:

Säule 1 - faire internationale Verteilung der Steuern
Unter Säule 1 haben die Staaten ein neuartiges System der Zuordnung internationaler Besteuerungsrechte entwickelt. Durch die Schaffung neuer Anknüpfungspunkte sollen tendenziell die Besteuerungsrechte vom Ort der Produktion dahin gelenkt werden, wo die Produkte vermarktet werden. Dazu soll ein Anteil des Gewinns einer Unternehmensgruppe oder Geschäftssparte den Staaten mittels einer Formel zugeteilt werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Unternehmen in dem Staat einen Sitz hat.

Bei der Analyse von Säule 1 ist es wichtig, das übergeordnete Ziel zu sehen: die Stabilität der internationalen Steuerrechtsordnung. Denn sollte es nicht gelingen, eine tragfähige und international abgestimmte Lösung zu Säule 1 zu verabschieden, drohen weitere Staaten eigene Digitalsteuern zu erheben. Dies würde bei allen Beteiligten zu Rechtsunsicherheit führen. Deutschland hat sich daher sehr intensiv für einen Konsens bei Säule 1 eingesetzt.

Säule 2 - globale effektive Mindestbesteuerung
Säule 2 beinhaltet den Vorschlag einer globalen effektiven Mindestbesteuerung. Diesen Vorschlag hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz gemeinsam mit seinem französischen Kollegen Bruno Le Maire in die Diskussion eingebracht.

Das Grundprinzip einer globalen effektiven Mindestbesteuerung ist vergleichsweise einfach: Alle Staaten einigen sich auf ein weltweit gültiges Mindestniveau der Besteuerung. Dabei wird keinem Staat vorgeschrieben, welcher Steuersatz in seinem Land gelten soll. Gleichzeitig wird Staaten mit einem höheren Besteuerungsniveau die Möglichkeit gegeben, auf die sehr niedrigen Steuersätze anderer Staaten zu reagieren (z.B. durch Nachversteuerung von ins Ausland verschobenen Gewinnen oder durch Versagung des steuerlichen Betriebsausgabenabzugs). Die Höhe der Besteuerung richtet sich dabei nach der Differenz zwischen der tatsächlichen Besteuerung im anderen Land und dem vereinbarten Mindeststeuersatz. Insgesamt führt dieser Ansatz zu mehr Steuergerechtigkeit auf internationaler Ebene. Zudem begegnet die globale effektive Mindestbesteuerung wirksam den Problemen bei der Besteuerung, die sich aus der Digitalisierung und der Möglichkeit der Verlagerung immaterieller Werte ergeben.

Die internationale Einigung zum Zwei-Säulen-Projekt soll nun noch beim Treffen der G20-Finanzminister am 9./10.7.2021 in Venedig bestätigt werden. Im Anschluss daran sollen die Vereinbarungen zeitnah umgesetzt werden.

Die Umsetzung der Säule 1 soll voraussichtlich über einen multilateralen völkerrechtlichen Vertrag erfolgen, der anschließend durch die beteiligten Staaten ratifiziert und in nationales Recht überführt werden soll. Für die Säule 2 werden die Staaten Empfehlungen zur Umsetzung erarbeiten. Neben dem Implementierungsplan der internationalen Staatengemeinschaft beabsichtigt auch die Europäische Kommission, den Prozess eng zu begleiten, um eine zeitnahe und einheitliche Umsetzung innerhalb der Europäischen Union zu gewährleisten.

Hinweis: Das BMF hat zur globalen Mindestbesteuerung einen Fragen-Antworten-Katalog erarbeitet. Zu den FAQ gelangen Sie hier.

Quelle: BMF, Pressemitteilung v. 1.7.2021 (il)

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