Der FM-Erlass ist nahezu inhaltsgleich mit den Hochwassererlassen der Länder Baden-Württemberg und Bayern (s. hierzu unsere Online-Nachrichten v. 04.06.2024 und 10.06.2024).
Mit der Aktualisierung wurden Billigkeitsregelungen in Bezug auf die unentgeltliche Überlassung von Wohnraum, Personal und Sachspenden getroffen. Bei Unternehmen, die von den Unwetterereignissen betroffen sind, kann ferner auf entsprechenden Antrag die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2024 ggf. bis auf Null herabgesetzt werden, ohne dass die gewährte Dauerfristverlängerung durch die Erstattung bzw. Festsetzung auf Null berührt wird.
Quelle:Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz v. 25.6.2024 - S 1915#2024/0002-0404, NWB Datenbank (cg).
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