Hintergrund: Arbeitnehmer müssen ihrem Finanzamt mitteilen, wenn sich die Zahl der Kinderfreibeträge verändert oder wenn die Voraussetzungen für die günstigere Steuerklasse entfallen sind. Wenn zum Beispiel der alleinerziehende oder geschiedene Elternteil mit einem neuen Partner zusammenzieht, oder der Anspruch auf Kindergeld entfällt, entfallen auch die Voraussetzungen für die Steuerklasse II wieder.
Das FinMin Thüringen erläutert weiter:
- Die Übermittlung funktioniert bundesweit über das Online-Portal „Mein ELSTER“ oder über Übermittlungsprogramme privater Anbieter.
- Folgende Anträge und Erklärungen können elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden: Antrag auf Steuerklassenwechsel, Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung, Erklärung zum dauernden Getrenntleben, Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft, Antrag zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM).
- Nach dem Login in „Mein ELSTER“ sind die Formulare über den Menüpunkt „Formulare & Leistungen“ - „Alle Formulare“ - „Lohnsteuer-Arbeitnehmer“ zu finden.
Quelle: FinMin Thüringen, Medieninformation v. 29.9.2021 (JT)
Verwandte Artikel:
- Schmidt, Elterngeld und Elternzeit, Grundlagen NWB IAAAE-35807
- Rennar, Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber, Lohn & Gehalt direkt digital 1/2021 S. 11 NWB CAAAH-63246
- KKB/Karbe-Geßler, § 39f EStG, 6. Aufl. NWB FAAAH-64564
Diese Seminare könnten Sie interessieren:
- Lohnsteuer, Sozialversicherung und Arbeitsrecht zum Jahreswechsel
- Umsatzsteuer - Änderungen und aktuelle Praxisfragen 2021
- Buchführung - Anspruchsvolle Buchungssätze und Aktuelles
- Unternehmens-Steuerrecht leicht gemacht
- Was ist eigentlich eine verdeckte Einlage? (Video)
- Einführung in die Körperschaftsteuer
- EndrissMedia+ – Alle Seminarvideos – unbegrenzt – 365 Tage – 24/7