Hierzu führt das BMF u.a. weiter aus:
Nach § 41a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EStG ist in der Lohnsteuer-Anmeldung die Lohnsteuer getrennt nach den Kalenderjahren, in denen der Arbeitslohn bezogen wird oder als bezogen gilt, anzugeben. Die hierfür erforderlichen Kennzahlen und weitere Informationen sind auf den Internetseiten unter www.elster.de veröffentlicht.
Hinweis:
Das Vordruckmuster sowie die Übersicht über länderunterschiedliche Werte sind auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF online (il)
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