Als wäre die Verwirrung beim Thema umsatzsteuerliche Organschaft nicht schon groß genug, hat der BFH mit Beschluss v. 11.12.2019 – XI R 16/181 den EuGH mit umfassenden Fragen konfrontiert. Dabei geht es nicht nur um die Frage der Eingliederungsvoraussetzungen, sondern insbesondere – und das stellt alles bisher Dagewesene in den Schatten – um die grundsätzliche Frage, ob nicht der Organträger, sondern der gesamte Organkreis der eigentliche Steuerpflichtige und damit Steuerschuldner einer Organschaft ist. Je nach Antwort des EuGH stehen für den deutschen Staat Steuereinnahmen in beträchtlicher Höhe auf der Kippe. Für tausende Organträger in Deutschland auf der anderen Seite wäre das ein Grund zum Jubeln, da sämtliche noch nicht verjährte Steuerbescheide gegen Organträger möglicherweise anfechtbar wären.
FĂĽr unsere Studierenden ist der Beitrag in beck-online abrufbar.