Nun ist der März auch schon fast vorbei und Ostern steht vor der Tür. Der Monat März hatte einiges beim TaxMaster zu bieten bzw. wir hatten/haben auch einiges zu leisten. Ich möchte euch berichten, was diesen Monat so anstand. :-)
Ich hatte bei noch winterlichem Wetter - d.h. bei schneebedeckten Straßen - am ersten März Wochenende Unterricht am Standort Frankfurt am Main. Außensteuerrecht und Europarecht stand an der Tagesordnung.
Durch die zunehmend schnellere und stärkere Globalisierung und Digitalisierung haben immer mehr Wirtschaftsprozesse eine internationale Dimension. Dadurch bleibt natürlich auch das Steuerrecht nicht verschont. Infolgedessen gliedert auch eine wachsende Zahl von Unternehmen und Konzernen ihre Strukturen gleichermaßen in Rechts- und Steuerrechtsordnungen im In- wie Ausland ein. Die Gefahr, dass dadurch dem Fiskus auch ein etwaiges Besteuerungsrecht verloren geht, liegt auf der Hand und bildet daher von je her die Diskrepanz zwischen Unternehmen und dem Fiskus. Das Außensteuerrecht begründet daher einen großen und wichtigen Bestandteil für Deutschland, insbesondere das Besteuerungsrecht im internationalen Bezug zu erhalten bzw. etwaige Steuerumgehungsgestaltungen entgegenzuwirken. Wer also mit dem Außensteuerrecht bis dato noch nicht so viel Kontakt hatte, konnte in der Vorlesung einen guten Überblick über die wichtigsten Normen des Außensteuergesetzes (AStG) gewinnen.
Auch das Europarecht und insbesondere die Grundfreiheiten -für das Steuerrecht vor allem die Niederlassungsfreiheit u. die Kapitalverkehrsfreiheit- sind im nationalen Steuerrecht nicht zu vernachlässigen. Viele nationale Normen sind bereits jetzt schon und werden es auch in Zukunft aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts und der EuGH-Urteile geprägt bzw. europakonform angepasst. Auch wenn es nicht „direkt“ die Aufgabe des EuGHs ist, das Steuerrecht der Mitgliedsstaaten zu beeinflussen, stehen doch die direkten Steuern durch die Auslegung der Grundfreiheiten immer mehr im Fokus des EuGHs. In der Vorlesung wurden viele grundlegende EuGH-Urteile angesprochen, auch mit dem Ziel auf europarechtliche Sachverhalte zu sensibilisieren. Der Dozent konnte mich, insbesondere durch seine Praxisnähe überzeugen. Ich finde, es macht immer einen großen Unterschied, wenn ein Dozent neben dem theoretischen Fachwissen auch Praxiswissen mit einfließen lassen kann.
Gelegentlich macht die Presse -auch für den nicht Steuerrecht-affinen „Normalbürger“- z.B. aufgrund der zu Tage gekommenen Panama Papers etc. immer mal wieder auf die Missstände im internationalen Steuerrecht aufmerksam. Dadurch steigt natürlich auch der Handlungsbedarf in der Politik. Auch zuletzt das BEPS-Projekt (Base Erosion and Profit Shifting), dem sich alle Staaten der OECD und der G20 sowie Entwicklungs- und Schwellenländer angeschlossen haben, zeigt den aktuellen Stellenwert des internationalen Steuerrechts.
Am 18.03.2018 hatten wir dann die Klausur in Außensteuerrecht und Europarecht geschrieben. Ich denke, es lief ganz gut. ;-) Es gibt auch noch einen späteren Klausurtermin im April für die jenigen, die etwas später schreiben wollten.
Im Anschluss begann die Arbeit an den Seminararbeiten. Man muss in einer Zweiergruppe, sprich in Partnerarbeit jeweils in Außensteuerrecht und Europarecht eine ca. 15 seitige Seminararbeit verfassen. Die Themen konnte man zuvor aus einer vorgegebenen Auswahlliste auswählen. Thematisch werde ich mit meinem Partner etwas zu den nationalen Entstrickungsnormen -insbesondere zu § 6 AStG- schreiben und europarechtlich auf das Mysterium der finalen Verluste eingehen. Gerade letzteres hatte mich schon in meiner beruflichen Praxis tangiert.
Da ich nun noch an den Seminararbeiten schreiben werde, denke ich reichen hiermit erstmal die Infos. In diesem Sinne wünsche ich euch ein frohes Osterfest mit eurer Familie und ein paar schöne Feiertage. :-)
Und hoffentlich wird das Wetter bald mal etwas sonniger und frühlingshafter. Da ist man schon in seiner Heimat in Potsdam und dann schneits zu Ostern. :-)