Hallo zusammen und herzlich willkommen in unserem zweiten Blogbeitrag!
Mittlerweile sind knapp fünf Monate seit unserem letzten Beitrag vergangen und wir sind, wie auch hoffentlich Ihr, gesund in das neue Jahr gestartet. In der Zwischenzeit standen bei uns die Module III, IV und VI auf dem Programm.
Das Ende der Sommerpause - Modul VI
Nachdem der Sommer und ein verdienter Kurzurlaub wie im Flug vergangen sind, haben wir uns kopfüber in die nächsten Seminararbeiten gestürzt. Dieses Mal galt es aktuelle Fragestellungen aus dem nationalen sowie internationalen Steuerrecht zu analysieren und in jeweils einer schriftlichen Ausarbeitung zusammen zu tragen. Die Seminararbeiten haben wir nach der Arbeit bzw. am Wochenende bearbeitet und unser Vorgehen aus Modul II wieder aufgegriffen: die Präsentationserstellung nicht auf die lange Bank schieben, sondern direkt im Anschluss an die schriftliche Ausarbeitung erstellen. Die Präsentationen wurden erneut vor Ort in Stuttgart gehalten, wobei wir diesmal außerhalb der Räumlichkeiten der Steuer-Fachschule untergebracht wurden. Dennoch hat die Technik tadellos funktioniert und alle Gruppen lieferten spannende Beiträge zu ihren Ausarbeitungen und Diskussionsstoff für mögliche Themenstellungen der Masterarbeiten.
Die nächsten Vorlesungsblöcke und Prüfungsleistungen - Modul III und IV
Aufgrund der Zuspitzung der pandemischen Lage fanden die nächsten Vorlesungsblöcke Ende November bzw. Anfang Dezember 2021 online statt. Die Vorlesungen der Module III und IV waren kürzer gefasst als noch in Modul I und setzten stringent eine Vor- sowie Nachbereitung der Themen im Selbststudium voraus. Die Einheiten verlagerten sich insbesondere auf das Wochenende, was wiederum den großen Vorteil bietet, dass wenig Urlaubstage genommen werden müssen. In insgesamt sechs Vorlesungen à 8 Stunden wurde auf Fragestellungen der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre (Modul IV), so z.B. Belastungsvergleiche und die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen, und der Wahlpflichtfächer des Moduls III eingegangen. Aus den sieben möglichen Wahlpflichtfächern für das Wintersemester hatten wir "Steuerstrafrecht" und "Umsatzsteuer im Binnenmarkt" gewählt. Die Vorlesung zum Steuerstrafrecht drehte sich insbesondere um das Ermittlungs- und Klageverfahren sowie die einschlägigen Normen der Abgabenordnung zu Steuerhinterziehungen und Selbstanzeigen. Die Vorlesung zur Umsatzsteuer im Binnenmarkt konzentrierte sich primär auf Warenbewegungen im Gemeinschaftsgebiet und die zum 01. Juli 2021 eingeführten Regelungen zu elektronischen Schnittstellen und der Neufassung des innergemeinschaftlichen Fernverkaufs nach § 3c UStG.
Fast überschattet vom klassischen Weihnachtsstress und der in Kreisen als „Busy Season“ bekannten Zeit um das Jahresendgeschäft, haben wir uns auf die 4,5 Stunden Klausur zu den zwei Modulen bzw. drei Fächern vorbereitet. Durch die Flexibilität des TaxMasters ist es möglich nur ein Modul oder nur eines der Wahlpflichtfächer an diesem Datum zu schreiben. Um unserem Plan zu entsprechen, wollten wir jedoch alles an einem Termin abfrühstücken. So wurden die Wochen bis Weihnachten für die Wiederholung des Stoffes und zur Durchsprache der Übungsfälle genutzt. Nach den Weihnachtsfeiertagen stand die intensive Auseinandersetzung mit komplexeren Fallkonstellationen auf dem Plan, sodass wir mit einem guten Gefühl die Klausuren schreiben konnten und im Anschluss sogar noch eine Woche Erholungsurlaub hatten, um etwas abzuschalten und neue Kraft zu tanken.
Ausblick - Masterthesis, Vorbereitungslehrgang und Modul V
Nach etwa neun Monaten ist einen Großteil der Module absolviert und so können wir ein erstes aussagekräftiges Zwischenfazit ziehen. Insgesamt haben wir uns ein breites Grundverständnis der Steuerlehre aneignen können und bereits viele neue Einblicke erhalten, welche auch Spezialgebiete, wie beispielsweise das Steuerstrafrecht, umfassen. Die Belastung ist vor allem vor Klausuren durchaus erhöht, aber mit der richtigen Planung und einem konsequenten Auseinandersetzten mit den Themen absolut machbar.
Als nächstes steht die Masterthesis, mit deren Bearbeitung wir gerne im Februar 2022 beginnen würden, sowie die Wahl des Vorbereitungskurses auf das Steuerberaterexamen (Abend- vs. Samstagskurs) an. Hierüber und über weitere Entwicklungen werden wir Euch in unserem nächsten Eintrag informieren. Zudem gilt es das Modul V im Sommer zu absolvieren. Dennoch haben wir uns vorgenommen nebenher die Inhalte aus den bereits abgeschlossenen Modulen einmal die Woche aufzugreifen, um solide aufgestellt in den Vorbereitungskurs zu starten. Es wird uns an Beschäftigung nicht fehlen.
Bis bald und Euch allen ein erfolgreiches Jahr 2022
Sarah & Adrian
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