Der Juni ist nun auch vorbei und was im Juni -neben meinem Geburtstag und der Blamage von Deutschland bei der WM- insbesondere beim TaxMaster anstand, möchte ich euch kurz berichten. :-D
Nachdem ich mit meinem Studienkollegen -wie in den letzten Blogs berichtet- über die Thematik der europarechtlichen „finalen“ Verlustberücksichtigung u.a. die Hausarbeit geschrieben habe und wir in Frankfurt am Main diese Thematik vorgestellt haben, ist nun im letzten Monat das EuGH Urteil Bevola und Jens W. Trock (C-650/16) am 12.06.18 ergangen und es kam wie vorhergesagt - der EuGH bleibt seiner Linie treu und hat abermals bestätigt, dass aufgrund der Niederlassungsfreiheit „finale“ Verluste von (Freistellungs-) Betriebsstäten grenzüberschreitend beim Stammhaus berücksichtigt werden müssen. Es bleibt nun abzuwarten, wie der BFH in seinen noch anhängigen Verfahren zu dieser Thematik entscheidet. Zu dieser Thematik habe ich auch Fachbeiträge für die DStR Zeitschrift und für die IWB Zeitschrift von NWB geschrieben, welche im Juli noch veröffentlicht werden. :-)
Es sind in den letzten Wochen mehrere grundsätzlich bedeutsame Urteile des europäischen Gerichtshofs zu den direkten Steuern ergangen. Der Gerichtshof hielt mit dem Urteil vom 31.5.2018 Hornbach-Baumarkt AG (C-382/16) zunächst die Verrechnungspreiskorrektur nach § 1 AStG für teilweise unionsrechtswidrig bzw. entschied, dass auch wirtschaftliche Aspekte bei der Korrektur nach § 1 AStG Berücksichtigung finden müssen. Zudem hat der Gerichtshof -wie beschrieben- die inländische Abzugsfähigkeit freigestellter ausländischer Betriebsstättenverluste im Finalitätsfall reaktiviert und in der Rechtssache C-440/17 GS erkannte der Gerichtshof mit Urteil vom 14.06.2018 die aktuelle Fassung des § 50d Abs. 3 EStG (Anti-Treaty-Shopping-Vorschrift) für unionsrechtswidrig. Es bleibt nun abzuwarten, wie der Gesetzgeber auf die Entscheidungen des EuGH reagiert.
Außerdem habe ich die Termine für das letzte Modul Steuergestaltung (Tax Planning Days) erhalten, welches ich in 2019 an unterschiedlichen Standorten absolvieren kann. Ich habe mich jetzt auch für die TaxMaster-Abschlussprüfungen im Jahr 2019 in Frankfurt am Main angemeldet, welche relativ kurz vor dem Steuerberaterexamen -quasi als Generalprobe für das Examen- geschrieben werden. Aber bis dahin ist noch ein wenig Zeit. Jetzt befinde ich mich in der „grünen Phase“ -also in der Steuerberatervorbereitungsphase-, wobei ich den Kombilehrgang bei der Steuer-Fachschule Dr. Endriss in Berlin gewählt habe, welcher nächsten Monat beginnt. Bei einigen meiner Studienkollegen hat jetzt bereits der Samstag-Lehrgang begonnen. Es geht also steil auf das Steuerberaterexamen im nächsten Jahr zu.
Ich wurde auch zum Master-Gipfeltreffen am 21.-23.09.2018 nach Kitzbühel in einem 4 Sterne Hotel eingeladen. Jährlich wird nämlich von der TaxMaster GmbH ein Gipfeltreffen für die Studierenden organisiert, wo sich dann alle Studenten und auch einige Master-Dozenten treffen, networken und natürlich auch zusammen Party machen können. Ich bin gespannt. :-)
Das wars erstmal. Dann wünsche ich euch noch eine schöne sonnige Woche und bis bald. :-)
Viele Grüße
David