u.a. Einkommensteuer | Steuerliche Informationen für Influencer (BayLfSt)

Die Sondereinheit Zentrale Steueraufsicht (Online-Taskforce) des Bayerischen Landesamtes für Steuern (BayLfSt) hat eine 9-seitige Broschüre mit steuerlichen Informationen für Social-Media-Akteure (Stand 2020) veröffentlicht.

In den FAQ wird in aller Kürze erklärt,

  • welche Steuerarten für Influencer in Frage kommen,
  • welche Pflichten sich hieraus ergeben,
  • welche Folgen sich aus der Nichtbeachtung dieser Pflichten ergeben,
  • ob Gratisprodukte oder Geschenke zu versteuern sind sowie
  • wo Influencer weitere Informationen erhalten.

Hinweis: Die FAQ sind auf der Homepage des BayLfSt veröffentlicht. Lesen Sie zum Thema unseren ausführlichen Beitrag aus Beratersicht von Homuth, Einkünfte X.0: Blogger, Influencer, YouTuber & Co., NWB 26/2018 S. 1891 NWB AAAAG-86291.

Quelle: BayLfSt online sowie NWB Datenbank (il)

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