Unsere Tipps zur Vermeidung von Fehlern in der Steuererklärung

Sie geben auch eine Steuererklärung ab? Da sind Sie nicht alleine! Jedes Jahr „quälen“ sich Millionen von Bürgern freiwillig oder gezwungenermaßen durch dieses Bürokratiemonster. Doch wer hier nicht aufpasst, dem können schnell Fehler bei der Steuererklärung unterlaufen. Wie Sie solche vermeiden und ob Sie sich Sorgen machen müssen, wenn Sie Eintragungen wissentlich falsch vornehmen, erfahren Sie hier.

Teure Fehler in der Steuererklärung vermeiden!

Sie geben auch eine Steuererklärung ab? Da sind Sie nicht alleine! Jedes Jahr „quälen“ sich Millionen von Bürgern freiwillig oder gezwungenermaßen durch dieses Bürokratiemonster. Trotz mittlerweile recht guter softwaretechnischer Hilfe und „Dr. Google“ ist es schlichtweg nicht möglich, alle Regularien, aktuelle Änderungen, Verwaltungsanweisungen und Gerichtsurteile zu kennen. Und selbst käufliche Software enthält nachweislich oftmals rechtliche Fehler (die seitens der Softwareanbieter überwiegend nicht kommuniziert und in der Regel gar nicht bemerkt werden).

So ist es insgesamt quasi vorprogrammiert, dass es zu falschen Steuerfestsetzungen kommt – und zwar manchmal zugunsten und manchmal zuungunsten des Fiskus.

Und Hand aufs Herz – der ein oder andere hat vermutlich auch schon einmal Kosten in die Steuererklärung eingetragen, von denen er eigentlich weiß, dass diese nicht absetzbar sind, aber darauf hofft, dass das Finanzamt ein Auge zudrückt, frei dem Motto – wer nicht wagt, der nicht gewinnt :-)

Doch wie sind solche Fehler zu vermeiden? Und – muss ich mir Sorgen machen, wenn ich Eintragungen vorgenommen habe, die wissentlich falsch waren?

Stellen wir uns zunächst der Frage, wie ich Fehler reduzieren bzw. vermeiden kann:

Registrierung bei Elster zum Datenabruf

Unabhängig davon, ob Sie die Steuererklärung mit einer Software oder Elster erstellen, sollten Sie sich für die „VaSt“ registrieren, es handelt sich dabei um die sog. „Vorausgefüllte Steuererklärung“. Klingt zunächst fantastisch, bedeutet aber nach derzeitiger Rechtslage, dass nicht etwa die gesamte Steuererklärung durch die Software vorausgefüllt wird, sondern nur bestimmte Daten, wie z.B. die Lohnsteuerbescheinigung(en), Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge (ohne Versorgungswerke), Riester-Verträge, Arbeitslosen- und Elterngeld, usw.
Hierdurch lassen sich nicht nur Eingabefehler vermeiden, sondern Sie werden sich schnell an den Komfort dieses kostenlosen Dienstes gewöhnen, da sich dadurch auch viele rechtliche Eintragungsfragen erledigen.

Gewissenhaftes Arbeiten

Eine Steuererklärung ist – entgegen zahlreicher Propaganda im www – nichts für eine halbe Stunde. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit und überschlafen Sie die vorbereitete Steuererklärung noch einmal um sicher zu sein, dass Sie auch nichts vergessen haben einzutragen, bzw. Sie sich auch jeder Eintragung sicher sind, denn wie Sie untenstehend sehen werden: Fehler in der Steuererklärung lassen sich oftmals nur schwer korrigieren.

Laufende Belegsammlung

Wir fühlen mit Ihnen, wenn die Steuererklärung für Sie ein jährlicher Graus ist. Nicht wenige Leidgenossen verbarrikadieren sich ein Wochenende mit viel Koffein und ungesunden Nahrungsmitteln im Kämmerchen und wälzen verkrampft in den Unterlagen (oftmals der sprichwörtliche Schuhkarton) nach Belegen, die „irgendwie“ absetzbar sind. Unser Tipp: legen Sie sich einen Ordner (sei es physisch oder in der cloud) an, und legen Sie schon unter dem Jahr diejenigen Belege dort ab, die Sie für steuerlich relevant halten, oder von denen Sie bereits wissen, dass sie abzugsfähig sind. So haben Sie am Jahresende deutlich weniger Stress und vergessen auch keine Belege.

Bleiben Sie bei der Wahrheit

Unter Finanzbeamten zählt z.B. die falsche Angabe von Kilometerangaben bei den Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zur „Steuerhinterziehung des kleinen Mannes“: Runden Sie nicht auf und phantasieren Sie keine Umwege herbei: Im Gesetz steht ganz klar, dass die Entfernungskilometer stets nach unten auf volle Kilometer abzurunden sind. Maßgeblich ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung. Ausnahmsweise darf eine „offensichtlich“ günstigere längere Verbindung berücksichtig werden (wenn Sie z.B. eine Umgehungsstraße nutzen, statt quer durch die Stadt zu fahren).

Besuchen Sie Endriss-Seminare

Bei uns erfahren Sie alles über Rechtsänderungen, neue Steuergesetze und Urteile. Unsere Dozenten sind tagesaktuell und geben natürlich auch zahlreiche Gestaltungstipps für die Praxis!

Was mache ich im Fall der Fälle (mir ist ein Fehler aufgefallen)?

Hier gilt es, folgende Varianten zu unterscheiden:

1. Der Fehler hat sich zu meinem Nachteil ausgewirkt

Haben Sie z.B. nach Ergehen des Steuerbescheides noch einen Beleg gefunden, den Sie schlichtweg vergessen haben einzutragen oder haben Sie nachträglich von einer Möglichkeit gehört, einen Sachverhalt steuerlich geltend zu machen, wird es schwierig.

Beispiel: Nach Ergehen des Steuerbescheides lesen Sie in diesem Newsletter, dass jeder Arbeitnehmer pauschal 20 % seiner Telefonkosten als Werbungskosten absetzen kann (?), bisher haben Sie jedoch keine Telefonkosten geltend gemacht: Für die Vergangenheit lässt sich dieser Fehler schlichtweg nicht korrigieren, da es für die Korrektur von Fehlern stets einer formalrechtlichen Vorschrift bedarf, nach der eine Korrektur möglich ist (sog. Korrekturnormen). Für „vergessene“ Belege gibt es jedoch keine solche Korrekturmöglichkeit.

2. Der Fehler hat sich zum Nachteil des Finanzamtes ausgewirkt

Jetzt wird es schwierig: Selbst wenn Sie den Fiskus nicht bewusst „geprellt“ haben, wird der durchschnittliche Finanzbeamte Ihnen dies regelmäßig unterstellen, wenn Sie ihn damit konfrontieren. Zwar gibt es unterschiedliche Rechtsfolgen einer bewussten und unbewussten Steuerverkürzung, allerdings empfehlen wir hier regelmäßig die Konsultation eines Steuerberaters. Denn der Grad der Unterscheidung ist sehr schmal und von Details abhängig. Eine unbewusste Steuerverkürzung ist für Ihren Lebenslauf nicht tragisch, während eine bewusste Steuerverkürzung bekanntermaßen im schlimmsten Fall dazu führen kann, dass Sie vorbestraft sind oder gar inhaftiert werden. Steuerhinterziehung ist KEIN Kavaliersdelikt.

Nach diesen pejorativen Zeilen wollen wir unseren Newsletter noch mit einem Steuertipp garnieren, den Sie möglicherweise nutzen können:
Viele Mieter wissen nicht, dass Sie die in der Nebenkostenabrechnung enthaltenden Entgelte für haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerker zum Teil absetzen können. Lassen Sie sich von Ihrem Vermieter eine entsprechende Bescheinigung ausstellen bzw. aushändigen (Angaben im Sinne des § 35a EStG) – manchmal kommen hier mehrere hundert Euro zusammen.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Erstellung Ihrer nächsten Steuererklärung!

Tipp: In der nächsten Ausgabe unseres jährlichen Endriss Magazins „Nr. 1“ erhalten Sie weitere wertvolle Steuertipps von unserem Dozenten Herrn Horst – Dann zum Thema Steuern sparen bei der Krankenversicherung. 

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