Fördermöglichkeiten
Bildungsscheck NRW
Nutze die Fördermöglichkeiten von Bund und Ländern für deine Karriere. Bei uns findest du einen guten Überblick über bundesweite und regionale Fördermöglichkeiten.
Das Förderangebot des Bildungschecks NRW kann jährlich genutzt werden.
Achtung: Die Ausgabe von betrieblichen Bildungsschecks endete am 31.12.2023. Seit dem 01.01.2024 gibt es den Bildungsscheck nur noch über individuellen Zugang. Alle bereits ausgestellten betrieblichen Bildungsschecks können weiterhin eingesetzt werden, solange die gebuchte Weiterbildung vor dem 31.03.2029 endet.
Wer wird gefördert?
Einzelpersonen können einen Bildungsscheck erhalten, wenn sie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von max. 40.000 Euro (bis max. 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) nachweisen können und ihren Wohnsitz in NRW haben.
Beschäftigte und Berufsrückkehrende können jährlich einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen. Die Weiterbildung muss in einem individuellen beruflichen Zusammenhang stehen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln.
Ausgeschlossen von der Förderung sind arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen, Trainings bei neuen Produkteinführungen oder Prüfungen.
Wie wird gefördert?
Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben und können dann zur Verrechnung bei den Weiterbildungsanbietern eingereicht werden.
Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte einen Zuschuss von 50 Prozent, max. 500,- Euro zu den Weiterbildungskosten. Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert diesen Anteil aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Die andere Hälfte der Lehrgangsgebühr trägt die geförderte Person selbst. Beratungseinrichtungen informieren und stellen den Bildungsscheck aus. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen.
Die Beratung ist kostenlos und informiert zu den persönlichen Voraussetzungen für die Förderung.
Mehrere Kurse mit einem Bildungsscheck zu fördern ist möglich, aber …
Es können nur solche Lehrgänge gebündelt gefördert werden, die innerhalb eines einzigen Buchungsvorgangs belegt wurden. Nachträgliche weitere Buchungen können nicht berücksichtigt werden.
Wende dich bei Fragen bitte vor der Buchung an deinen Fachberater oder foerderungen@endriss.de. Achte außerdem darauf, dass das auf dem Bildungsscheck angegebene Weiterbildungsziel für alle in dieser getätigten Buchung enthaltenen Lehrgänge gilt oder lasse die Formulierung entsprechend anpassen, bevor du uns das Original zusendest.
Bitte habe Verständnis, dass keine Sondervereinbarungen möglich sind, da wir gegenüber der Bezirksregierung auskunftspflichtig sind.
So nutzt du deinen Bildungsscheck NRW bei uns:
1. Bei der Anmeldung gebe im Nachrichtenfeld an, dass du den Bildungsscheck NRW anwenden möchtest. Nach der Verarbeitung deiner Buchung senden wir dir eine Info-Mail zu.
2. Den Bildungsscheck sendest du uns im Original vor Veranstaltungsbeginn an:
Steuer-Fachschule Dr. Endriss GmbH & Co. KG, Team Förderungen, Lichtstraße 45-49 in 50825 Köln
3. Bitte prüfe vor dem Versand die folgenden Angaben auf dem Bildungsscheck: Das Weiterbildungsziel stimmt mit deiner Buchung überein, die Steuer-Fachschule ist als Weiterbildungsanbieter genannt, deine persönlichen Angaben sind korrekt, das Datum der Ausgabe liegt mindestens einen Tag vor Veranstaltungsbeginn (Bei Videolehrgängen gilt: einen Tag vor Buchungsdatum). Versende ausschließlich das Original - Kopien oder PDFs dürfen nicht angenommen werden. Denke bei dem Versand unbedingt auch daran, die zweite Seite des Bildungsschecks, die subventionserhebliche Erklärung, beizulegen.
Info-Service für Ratsuchende, Betriebe und Beratende
Weitere Informationen findest du auf der Website des MAGS NRW: https://www.mags.nrw/bildungsscheck.
Die Telefonhotline des Service-Center vom Land Nordrhein-Westfalen informiert von Montag bis Freitag zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr unter 0211 837-1929.